Berufsbekleidung Engel - page 122

Handschu t z
HANDSCHUTZ
Stünings Krefeld 21404
Vorschriften, Regeln zum Handschutz
Die grundsätzlichenMindest-
anforderungen an die Per-
sönliche SchutzAusrüstung
(PSA) sind in der rechtskräfti-
gen EU-Richtlinie 89/686/EWG geregelt.
Diese Richtlinie ist in Deutschland durch
die entsprechende Benutzungsverord-
nung (PSA-BV) umgesetzt. Die Herstel-
OHU YRQ 36$ 3URGXNWHQ VLQG YHUSÁLFKWHW
durch die CE-Kennzeichnung zu doku-
PHQWLHUHQ GDVV LKUH 3URGXNWH GHQ HXUR-
päischen Normen entsprechen. Zusätz-
lich kann das deutsche GS-Zeichen auf
Antrag des Herstellers durch eine aner-
kannte Prüfstelle vergeben werden. Der
$UEHLWJHEHU LVW YHUSÁLFKWHW DOOH PLW GHU
betreffenden Arbeit verbundenen Risiken
zu bewerten und den Beschäftigten die
für die jeweilige Aufgabe am besten ge-
eignete Schutzausrüstung zur Verfügung
zu stellen. Der Arbeitgeber ist ebenfalls
YHUSÁLFKWHW GDUEHU ]X ZDFKHQ GDVV GLH
notwendigen PSA von den Beschäftigten
bestimmungsgemäß verwendet werden.
Die neuen Pflichten lauten:
‡ 5LVLNRHUPLWWOXQJ XQG 7UHIIHQ YRQ
Maßnahmen zur Beseitigung bzw.
Verringerung des Risikos
‡ 5LVLNREHZHUWXQJ XQG $XVZDKO YRQ
36$ GLH HLQ HQWVSUHFKHQGHV RGHU
höheres Schutzniveau gewährleisten
« Der Arbeitgeber hat das Risiko der Verlet-
zungsmöglichkeit zu ermitteln und seine
Arbeitnehmer darüber aufzuklären, wann wel-
che Ausführungen von Arbeitshandschuhen
getragen werden müssen. Bei Risiko-Ände-
rung ist eine Neubewertung vorzunehmen
und es sind dem neuen Risiko entsprechende
Schutzhandschuhe bereitzustellen. »
Die Hände sind diversen Gefährdungen
ausgesetzt, die sich wie folgt einteilen lassen:
s
mechanisch
n Z " 3TICH 3CHNITT UND
1UETSCHVERLETZUNGEN
s
chemisch
n Z " 6ERËTZUNGEN DURCH
3ËUREN UND ,AUGEN
s
thermisch
n Z " 6ERBRENNUNGEN %RFRIERUNGEN
UND 6ERBRàHUNG DURCH HEI”E KALTE &LàSSIGKEITEN
ODER AUCH DURCH 3TRAHLUNGSHITZE
s
elektrisch
n DURCH 3TROMSCHLËGE 3TÚRLICHTBOGEN
s
Strahlung
n RADIOAKTIV IONISIEREND
s
Vibration
n VON -ASCHINE DURCH DIE (AND AUF
DEN +ÚRPER àBERTRAGENE 3CHWINGUNGEN
Die Schutzhandschuhe im gewerblichen
Bereich werden in folgende Kategorien
eingeteilt:
Kategorie I: Minimale Risiken
Geringe Schutzanforderung
%IN MINIMALES 2ISIKO BESTEHT DANN WENN BEI
DEN AUSZUFàHRENDEN !RBEITEN KEINE ODER NUR
EINE GERINGE OBERmËCHLICHE MECHANISCHE
6ERLETZUNGSGEFAHR MÚGLICH IST &àR DERARTIGE
!RBEITEN GENàGT EIN EINFACHER (ANDSCHUH
'ARTENARBEIT
Kategorie II: Mittlere Risiken
Schutz gegen mechanische Gefährdung
"EI EINEM MITTLEREN 2ISIKO BESTEHT DIE TATSËCH
LICHE 'EFAHR EINER 6ERLETZUNG $IESES 2ISIKO IST
SEHR VERBREITET UND BETRIFFT DIE GRO”E -EHR
HEIT VON INDUSTRIELLEN !RBEITEN $IE MEISTEN
(ANDSCHUHE DIE BESTËNDIG GEGEN MECHANISCHE
'EFAHREN ODER GEGEN (ITZE BIS ZU ª# ODER
+ËLTE BIS n ª# SIND FALLEN IN DIESE 'RUPPE
Kategorie III: Hohe Risiken
Schutz gegen ernste und irreversible
Schäden oder tödliche Gefahren
4ÚDLICHE ODER IRREVERSIBLE 2ISIKEN SIND POTEN
TIELL LEBENSBEDROHEND $ER 5MGANG MIT KONTA
MINIERTEN -ATERIALIEN ODER HOCH AGGRESSIVEN
CHEMISCHEN -ISCHUNGEN "RANDBEKËMPFUNG
ODER !RBEITEN UNTER (OCHSPANNUNG GEHÚREN IN
DIESEN "EREICH
&àR DIESE !UFGABEN MàSSEN (ANDSCHUHE MIT
BESONDERER !USFàHRUNG GETRAGEN WERDEN
Handschuh-Kennzeichnung
Jeder Handschuh muss folgende
Kennzeichnungen tragen:
s .AME DES (ERSTELLERS
s (ANDSCHUH UND 'RڔENBEZEICHNUNG
s #% +ENNZEICHNUNG
s %NTSPRECHENDE 0IKTOGRAMME GELTENDE ,EIS
TUNGSINDIKATOREN UND 2EFERENZ DER %. .ORM
$IE +ENNZEICHNUNG MUSS WËHREND DER GESAM
TEN ,EBENSDAUER DES (ANDSCHUHS LESBAR SEIN
)ST DIESE +ENNZEICHNUNG AUFGRUND DER %IGEN
SCHAFTEN DES (ANDSCHUHS NICHT MÚGLICH MUSS
SIE AUF DER !U”ENVERPACKUNG ANGEGEBEN SEIN
EN 420
Allgemeine Anforderungen
$IESE .ORM LEGT DIE ALLGEMEINEN !NFORDERUN
GEN VON 3CHUTZHANDSCHUHEN IN "EZUG AUF
'ESTALTUNG +ONSTRUKTION 5NSCHËDLICHKEIT
4RAGEKOMFORT :WECKM˔IGKEIT +ENNZEICHNUNG
UND 0RODUKTINFORMATIONEN FEST 3IE GILT AUCH FàR
!RMSCHàTZER
(ANDSCHUHE MIT SPEZIELLEN !NWENDUNGSBEREI
CHEN Z " STERILE /0 (ANDSCHUHE U Ë UNTERLIE
GEN NICHT DER %.
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