Berufsbekleidung Engel - page 19

Kop f schu t z
KOPFSCHUTZ
Stünings Krefeld 21404
Vorschriften, Regeln zum Kopfschutz
Begriffsbestimmungen
nach BGR 193 und EN 397
I
ndustrieschutzhelme
sind Kopfbedeckungen aus widerstandsfähi-
gem Material, die den Kopf hauptsächlich vor
herabfallenden Gegenständen schützen sollen.
H
elmschale
ist der äußere Teil des Helmes aus hartem
Werkstoff, der einwirkende Kräfte aufnimmt
und die Innenausstattung beinhaltet. Die
Helmschale kann unterschiedlich geformt sein,
z.B. mit:
s 3LOTS FàR 'EHÚRSCHàTZER
s 2EGENRINNE
s 3CHIRM
s HERUNTERGEZOGENEM .ACKENTEIL
I
nnenausstattung
IST DER INNERE 4EIL DES 3CHUTZHELMES DER DIE
auf die Helmschale einwirkenden Kräfte verteilt
UND ZUGLEICH DËMPFT 3IE BESTEHT AUS EINEM
korbähnlichen Gebilde, das aus Tragebändern,
einem längenverstellbaren Kopfband und
.ACKENBAND ZUSAMMENGEFàGT IST
S
chutzhelm-Zubehör
sind Teile, die für besondere Einsätze an der
Helmschale und auch an der Inneneinrichtung
NACHTRËGLICH ANGEBRACHT WERDEN KÚNNEN Z "
s +INNRIEMEN
s ,EUCHTENHALTER
s .ACKENSCHUTZ
s 3CHUTZSCHIRME
3CHUTZSCHIRME BRILLEN 'EHÚRSCHàTZER UND
ANDERE 3CHUTZMITTEL DIE AUCH UNABHËNGIG VOM
(ELM GETRAGEN WERDEN KÚNNEN SIND EIGENSTËN-
DIGE 03! UND GELTEN NICHT ALS (ELMZUBEHÚR
Kennzeichnung
.ACH DER %. )NDUSTRIESCHUTZHELME SIND
lndustrieschutzhelme gekennzeichnet durch
eingeprägte oder eingegossene Informationen
über:
s DIE ANGEWANDTE .ORM %.
s .AMEN ODER :EICHEN DES (ERSTELLERS
s *AHR UND 1UARTAL DER (ERSTELLUNG
s (ELMTYP "EZEICHNUNG DES (ERSTELLERS AUF
der Helmschale und der Innenausstattung
s 'RڔE ODER 'RڔENBEREICH +OPFUMFANG IN
CM AUF DER (ELMSCHALE UND DER )NNEN
ausstattung
s #% +ENNZEICHNUNG
$IE #% +ENNZEICHNUNG BESTEHT AUS DEM +URZ
ZEICHEN #% #% COMMUNAUTÏ EUROPÏENNE
UND DEN BEIDEN LETZTEN :AHLEN DER *AHRESZAHL
IN DEM DAS :EICHEN ANGEBRACHT WURDE Z "
#% SOWIE DER +ENNNUMMER DER BENANNTEN
0RàFSTELLE LETZTERES NUR FàR +OPFSCHUTZ DER
+ATEGORIE )))
lndustrieschutzhelme mit zusätzlichen
Eigenschaften sind zusätzlich wie folgt zu
kennzeichnen:
s n ª# 3CHUTZ BEI NIEDRIGEN
n ª# 4EMPERATUREN
s
ª# 3CHUTZ BEI HOHEN 4EMPERATUREN
s 6AC ELEKTRISCHE )SOLIERUNG
6 7ECHSELSTROM
s ,$
'ESTALTFESTIGKEIT BEI
seitlicher Beanspruchung
s -- 3CHUTZ GEGEN 3PRITZER
von geschmolzenem Metall
Die grundsätzlichen Mindest-
anforderungen an die Per-
sönliche Schutz Ausrüstung
(PSA) sind in der rechts-
kräftigen EU-Richtlinie 89/686/EWG
geregelt. Diese Richtlinie ist in Deutsch-
land durch die entsprechende Benut-
zungsverordnung (PSA-BV) umgesetzt.
Die Hersteller von PSA-Produkten sind
YHUSÁLFKWHW GXUFK GLH &( .HQQ]HLFKQXQJ
]X GRNXPHQWLHUHQ GDVV LKUH 3URGXNWH GHQ
europäischen Normen entsprechen. Zu-
sätzlich kann das deutsche GS-Zeichen
auf Antrag des Herstellers durch eine an-
erkannte Prüfstelle vergeben werden. Der
$UEHLWJHEHU LVW YHUSÁLFKWHW DOOH PLW GHU
betreffenden Arbeit verbundenen Risiken
zu bewerten und den Beschäftigten die
für die jeweilige Aufgabe am besten ge-
eignete Schutzausrüstung zur Verfügung
zu stellen. Der Arbeitgeber ist ebenfalls
YHUSÁLFKWHW GDUEHU ]X ZDFKHQ GDVV GLH
notwendigen PSA von den Beschäftigten
bestimmungsgemäß verwendet werden.
« Ein Schutzhelm nach EN 397 schützt den Trä-
ger vor herabfallenden und pendelnden Gegen-
ständen; eine Anstoßkappe nach EN 812 vor
Verletzungen an feststehenden Gegenständen.
Eine Anstoßkappe bietet immer mehr Sicher-
heit als gar kein Kopfschutz. »
Die neuen Pflichten lauten:
‡ 5LVLNRHUPLWWOXQJ XQG 7UHIIHQ YRQ
Maßnahmen zur Beseitigung bzw.
Verringerung des Risikos
‡ 5LVLNREHZHUWXQJ XQG $XVZDKO YRQ
36$ GLH HLQ HQWVSUHFKHQGHV RGHU
höheres Schutzniveau gewährleisten
Die aus dieser Richtlinie erstellten Nor-
men regeln die technischen Details und
werden in der BGR 193 Benutzung von
.RSIVFKXW] ELVKHU =+ DXVIKUOLFK
beschrieben.
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